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36-jähriger Syrer zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt.

Wichtige Fakten

  • 36-jähriger Syrer zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt.
  • Urteil wegen vierfachen versuchten heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen.
  • Täter hatte nach IS-Ausbildung in Syrien vor Bar in Bielefeld zugestochen.
  • Gericht spricht 70.000 Euro Schmerzensgeld pro Opfer zu.
  • Verteidigung kündigt Revision gegen das Urteil an.

Urteil und Strafmaß

Ein Jahr nach dem islamistisch motivierten Messerangriff auf Fußballfans in Bielefeld hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den 36-jährigen Mahmoud M. wegen vierfach versuchten heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Richter folgten damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die den wegen seiner radikal-islamistischen Gesinnung als weiterhin gefährlich eingestuften Täter in voller Schwere zur Verantwortung zog. Das Gericht sprach zudem jedem der vier Opfer 70.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Hintergrund und Radikalisierung

Der Angeklagte schloss sich 2015 dem IS in Syrien an, wo er kämpfte und zeitweise in der Immobilienverwaltung der Terrormiliz tätig war. 2023 reiste er nach Deutschland ein. Hier verschlechterte sich seine psychische Lage, da Familiennachzug gestoppt wurde und er keine Arbeit fand. Ein halbes Jahr vor der Tat radikalisierte er sich weiter und entschloss sich etwa zehn Tage vor dem Anschlag zur Tat. Der Messerangriff geschah aus dschihadistischen Motiven: Der Täter wollte „Rache an den Ungläubigen nehmen“ und die Schlagkraft des IS unter Beweis stellen.

Folgen und Reaktionen

Die Verteidigung kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen, und verwies auf eine schwere Kindheit und eine attestierte Depression des Angeklagten. Die vier Opfer leiden noch immer unter den Folgen des Angriffs, der während Feierlichkeiten von Fußballfans stattfand. Der Täter hatte im Prozess geschwiegen, aber gegenüber Psychiatern die Tat gestanden. Am Tattag war er geflohen, konnte jedoch einen Tag später aufgrund eines Hinweises festgenommen werden. Das Urteil unterstreicht die anhaltende Gefahr durch radikalisierte Täter, die Deradikalisierungsangebote ablehnen.

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