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International 13.04.2026, 19:31 Aktualisiert: 13.04.2026, 23:04

Gericht weist Trumps Klage gegen Wall Street Journal ab

Gericht wies Trumps Klage gegen Wall Street Journal vorläufig ab.

Wichtige Fakten

  • Gericht wies Trumps Klage gegen Wall Street Journal vorläufig ab.
  • Klage betraf Bericht über angeblichen Geburtstagsgruß an Jeffrey Epstein.
  • Trump konnte 'böswillige Absicht' des Wall Street Journal nicht belegen.
  • Trump hat bis Ende April Zeit, neue Klageschrift einzureichen.
  • Trump Media zog parallel Klage gegen Guardian zurück.

Gericht weist Klage ab

Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Florida hat eine Verleumdungsklage von US-Präsident Donald Trump gegen das Wall Street Journal abgewiesen. Die Zeitung hatte im Juli 2025 über einen angeblichen Geburtstagsgruß Trumps an den verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein berichtet. Das Gericht entschied, Trump habe nicht plausibel darlegen können, dass das Wall Street Journal in 'böswilliger Absicht' gehandelt habe. Die Klage erfüllte bestimmte Kriterien 'bei Weitem' nicht.

Weitere Klage zurückgezogen

Parallel zog Trumps Medienunternehmen Trump Media and Technology Group (TMTG) eine Verleumdungsklage gegen den Guardian und andere zurück. Diese Klage betraf einen Bericht über mögliche Geldwäsche-Untersuchungen bei Zahlungen an TMTG. Ein Richter hatte die Klage bereits im November 2025 abgewiesen, da keine 'böswillige Absicht' nachgewiesen wurde. TMTG zog die Klage nun ohne Angabe von Gründen zurück.

Rechtliche Schritte gehen weiter

Trump hat bis Ende April 2026 Zeit, eine neue Klageschrift gegen das Wall Street Journal einzureichen. Ein Sprecher seiner Anwälte kündigte an, Trump werde 'weiterhin diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die mit Fake News handeln'. Der Präsident bestreitet, Urheber des Epstein-Geburtstagsgrußes zu sein, und verlangte in seiner Klage 10 Milliarden US-Dollar Entschädigung. Das Wall Street Journal hatte den Bericht auf Basis eigener Recherchen veröffentlicht.

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