Prozessauftakt: Wird Hilfe für IS-Anhänger zur Terrorunterstützung?
Wichtige Fakten
- • Nadine D. sammelte über die Plattform Free Our Sisters rund 15.000 Euro für IS-Anhänger.
- • Das Geld floss an Angehörige in Deutschland, Österreich und an Lager in Nordsyrien.
- • Der Prozess prüft, ab wann humanitäre Hilfe als Terrorunterstützung gilt.
- • Ein ähnlicher Fall endete mit Freispruch, weil Überweisungen als humanitär galten.
- • Die Angeklagte betont, sie habe nur Bedürftige wie Kinder unterstützen wollen.
Prozess um Spendensammlung für IS-Anhänger
Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Donnerstag der Prozess gegen die 42-jährige Nadine D. begonnen. Ihr wird vorgeworfen, über die auf den sozialen Medien betriebene Plattform „Free Our Sisters“ systematisch Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten des Islamischen Staats (IS) unterstützt zu haben. Konkret soll die vierfache Mutter seit 2019 etwa 15.000 Euro an inhaftierte IS-Anhänger und deren Angehörige in Deutschland, Österreich und in kurdischen Lagern in Nordsyrien gesammelt und weitergeleitet haben – unter anderem für die als „IS-Rückkehrerin“ verurteilte Jennifer W. Die Verteidiger argumentieren, dass es sich um reine humanitäre Hilfe handelte, etwa für Lebensmittel und Windeln für Kinder. Der Prozess ist von grundsätzlicher Bedeutung, da er die Grenze zwischen legaler Gefangenenhilfe und strafbarer Terrorunterstützung ausloten soll.
Spendenaufrufe und antisemitische Propaganda
Neben den Geldzahlungen soll Nadine D. nach Angaben der Bundesanwaltschaft auch Aufrufe verbreitet haben, Briefe und Fotos mit IS-Durchhalteparolen an Gefangene zu verschicken. Nach dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 soll ein antisemitischer Eintrag auf Deutsch erschienen sein, der Allah aufrief, „das Land von der Aggression der Affen, Schweine und Heuchler zu reinigen“. Die von ihr betriebene Plattform und die gesammelten Gelder fielen den Ermittlungen zufolge durch den Einsatz von Scheinkonten und unverfänglichen Überweisungszwecken wie „Hilfe“ oder „Kleidung“ auf. Der Bundesgerichtshof hatte die Anwendung des § 129a StGB bejaht. Der Fall weist Ähnlichkeiten mit einem Prozess aus dem Jahr 2024 auf, in dem ein Gericht-Zahlungen an eine IS-Angehörige als familiär motivierte humanitäre Hilfe bewertete. Der Terrorismus-Experte Hans-Jakob Schindler vom „Counter Extremism Project“ sieht das Urteil wegweisend.
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