Rentenkommission stellt 33 Reformvorschläge offiziell vor: Regierung plant vollständige Umsetzung
Wichtige Fakten
- • Rentenkommission legt offiziell 33 Vorschläge vor.
- • Rente mit 67 wird ab 2032 an Lebenserwartung gekoppelt.
- • Rente mit 63 soll abgeschafft werden.
- • Kapitalgedeckte Säule startet mit 0,5 %, steigend auf 2 %.
- • Kanzler Merz und Bas versprechen vollständige Umsetzung des Pakets.
Offizielle Vorstellung und Kernpunkte
Die Rentenkommission hat heute ihre 33 Empfehlungen für eine Rentenreform offiziell vorgelegt. Wie bereits durchgesickert, sehen die Kernpunkte eine Anhebung der Rente mit 67 über 2031 hinaus vor, gekoppelt an die Lebenserwartung: Pro Jahr zusätzlicher Lebenserwartung steigt das Rentenalter um acht Monate. Bis 2041 könnte es auf 67,5 Jahre steigen. Die Rente mit 63 soll abgeschafft werden, mit Übergangsfristen und Vertrauensschutz. Minijobber sollen künftig Beiträge zahlen, ausgenommen Schüler. Zudem wird angeregt, dass Abgeordnete, Selbstständige, Vorstände und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ein kapitalgedecktes Modell nach schwedischem Vorbild sieht anfangs 0,5 Prozent des Bruttolohns vor, steigend auf zwei Prozent, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Ein Staatsfonds oder die Bundesbank sollen das Geld anlegen. Die Kapitalerträge sollen ab 2040 das Rentenniveau steigern.
Umsetzungsplan und Reaktionen
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kündigten die vollständige Umsetzung des Pakets an. „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden“, betonte Merz. Er versprach, es werde keine Rentenkürzungen geben. Kommissionsvorsitzender Frank-Jürgen Weise sieht eine Perspektive auf ein Rentenniveau von 70 Prozent aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge. Allerdings wird der Nachhaltigkeitsfaktor erhöht, sodass künftig die Renten etwas langsamer steigen als die Löhne. Kritik kommt von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Opposition. Die Regierung hält am Zeitplan fest: Nach der Sommerpause soll der Bundestag die Reform beraten, mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Uneinigkeit gibt es über das Tempo: Die Union drängt auf schnelle Beschlüsse, die SPD betont die Detailarbeit.
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