USA blockieren iranische Häfen in der Straße von Hormus – völkerrechtlich zulässig?
Wichtige Fakten
- • US-Militär blockiert iranische Häfen in der Straße von Hormus.
- • Ein Öltanker wurde beschossen, nachdem er Warnungen ignorierte.
- • Blockade ist im Seekriegsrecht unter Auflagen erlaubt.
- • Eine Maut für die Durchfahrt verstößt gegen Völkergewohnheitsrecht.
- • Der Krieg der USA gegen Iran gilt völkerrechtlich als rechtswidrig.
Blockade in der Straße von Hormus
Die USA blockieren seit Tagen iranische Häfen in der Straße von Hormus, um Iran unter Druck zu setzen. Ein Tanker, der versuchte, die Blockade zu durchbrechen, wurde beschossen und manövrierunfähig gemacht. Völkerrechtlich ist die Blockade nach Seekriegsrecht zulässig, sofern sie effektiv und unparteiisch durchgesetzt wird und sich gegen konkrete Häfen richtet. Eine Blockade der gesamten Meerenge wäre hingegen unzulässig.
Eine Maut für die Durchfahrt durch die Straße von Hormus, die US-Präsident Trump kurzzeitig erwog, verstößt gegen das Völkergewohnheitsrecht. Dieses verbietet Gebühren für die Transitdurchfahrt. Allerdings könnte langfristige Akzeptanz durch andere Staaten das Gewohnheitsrecht ändern.
Der Einsatz von Seeminen durch Iran wird von Experten als völkerrechtswidrig kritisiert, da sichere Alternativrouten fehlen und die Kontrolle nicht gewährleistet ist. Die Bundesregierung plant eine Beteiligung an Minenräumaktionen.
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