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Ein 37-jähriger Bergsteiger wurde zu fünf Monaten Bewährung und 9.400 Euro Geldstrafe verurteilt.
Seine 33-jährige Freundin erfror im Januar 2025 knapp unter dem Gipfel des Großglockners.
Der Richter kritisierte mangelhafte Planung, unpassende Ausrüstung und versäumte Umkehr.
Eine Ex-Freundin sagte aus, dass der Angeklagte sie bereits 2023 auf einer Tour allein ließ.
Das Urteil könnte internationale Debatten über Haftung beim Bergsport auslösen.
"Das Urteil setzt einen Präzedenzfall für die Haftung erfahrener Bergsteiger gegenüber weniger erfahrenen Begleitern und könnte die Diskussion über rechtliche Verantwortung im Alpinismus international beeinflussen."