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Generalstaatsanwaltschaft Berlin stellt Verfahren gegen Jens Spahn ein
Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat festgestellt
Über 170 Strafanzeigen waren seit Juni 2025 eingegangen
Vorwürfe betrafen Vorteilsannahme und Untreue als Gesundheitsminister
Sonderermittlerbericht und Bundesrechnungshofsberichte wurden ausgewertet
"Die Einstellung des Verfahrens beendet die strafrechtliche Aufarbeitung der Maskenbeschaffung unter Spahn, lässt aber die politische Kritik an den damaligen Vorgängen weiter bestehen."