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Energy Sharing ermöglicht Teilung von Solarstrom über öffentliches Netz.
Deutschland setzte EU-Richtlinie verspätet um: Paragraf 42c seit Juni 2026 in Kraft.
Netzbetreiber NetzeBW bemängelt fehlende Rahmenbedingungen, zeigt Zurückhaltung.
Im Gegensatz zu Österreich reduzierte Deutschland die Netzentgelte beim Sharing nicht.
Energy Sharing lockt vor allem Betreiber ausgeförderter Solaranlagen.
"Die rechtliche Grundlage für Energy Sharing ist gelegt, eine breite Umsetzung erfordert aber noch praktische und regulatorische Anpassungen."