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Bundesjustizministerin Hubig (SPD) fordert Entkriminalisierung des Schwarzfahrens zur Ressourcenentlastung der Justiz.
Der Deutsche Anwaltverein verweist auf jährliche Kosten von 200 Millionen Euro für Verfahren und Haftstrafen.
Die Union lehnt Entkriminalisierung ab und warnt vor Fahrpreiserhöhungen für ehrliche Kunden.
Nach §265a StGB droht Nichtzahlern eine Ersatzfreiheitsstrafe; 2024 gab es über 144.000 Fälle von Schwarzfahren.
Die Initiative Freiheitsfonds hat seit 2021 über 1.500 Menschen freigekauft und 278 Haftjahre aufgelöst.
"Eine Reform des Schwarzfahren-Paragrafen 265a StGB bleibt unwahrscheinlich, da die Unionsparteien im Bundestag den Vorstoß der Justizministerin entschieden ablehnen und andere Prioritäten im Justizministerium im Vordergrund stehen."