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Femizide werden oft als Totschlag verurteilt.
Ministerin Hubig will Mordmerkmal für geschlechtsspezifische Tötungen schaffen.
Mordmerkmale im Paragrafen 211 sollen ergänzt werden.
Bei Mord droht lebenslange Freiheitsstrafe.
Totschlag wird nur mit begrenzter Freiheitsstrafe bestraft.
"Eine Gesetzesänderung könnte Frauen besser vor geschlechtsspezifischer Gewalt schützen und die Strafpraxis nachhaltig verändern."