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Männer zwischen 17 und 45 Jahren benötigen Bundeswehr-Genehmigung für Auslandsaufenthalte über 3 Monate.
Die Regelung ist Teil des neuen Wehrdienstgesetzes, das am 1. Januar 2026 in Kraft trat.
Das Verteidigungsministerium betont, dass die Genehmigung im Friedensfall routinemäßig erteilt wird und nicht sanktioniert wird.
ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam kritisiert den Eingriff in Grundrechte durch die Genehmigungspflicht.
Die Bundeswehr soll bis 2035 auf 460.000 Soldaten (260.000 aktiv, 200.000 Reservisten) wachsen.
"Die Diskussion um die Auslandsgenehmigungspflicht zeigt, wie die Bundeswehrreform praktische Auswirkungen auf junge Männer hat, während das Ministerium versucht, bürokratische Hürden abzubauen."