Alle Artikel zu diesem Thema auf einen Blick.
Seit Ende April gilt das neue Beteiligungsgesetz BüGem 2.0.
Betreiber zahlen 10.000 Euro je Megawatt pro Jahr an Gemeinden und Bürger.
Zahlungen sinken auf 5.000 Euro bei Direktlieferung an lokale Abnehmer.
Ersatzzahlungen an Landeskasse bei fehlender Einigung vorgesehen.
Branchenverbände kritisieren hohe Sätze als Wettbewerbsnachteil bei Ausschreibungen.
"Das Gesetz könnte den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen, wenn die Akzeptanz durch höhere Beteiligung steigt, aber die Kostenbelastung Projekte in MV bei Ausschreibungen benachteiligen."