Thema: Schuldfähigkeit

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Freitag, 16. Januar 2026
Inland 16.01.2026, 13:09
16.01.2026, 20:11
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Prozess zum Anschlag auf ver.di-Demo in München gestartet: Angeklagter schweigt – Urteil könnte am 25. Juni fallen

Der Prozess zum Anschlag auf eine ver.di-Demonstration in München hat am Oberlandesgericht München begonnen; der 25-jährige Angeklagte verweigert jede Aussage, auch zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.

Laut Anklage soll der Mann am 13. Februar 2025 mit einem Kleinwagen gezielt in einen Demonstrationszug mit rund 1.400 Teilnehmenden gefahren sein; eine Mutter und ihre zweijährige Tochter starben, 44 Menschen wurden verletzt, einige lebensgefährlich.

Die Bundesanwaltschaft klagt wegen zweifachen Mordes sowie 44-fachen versuchten Mordes an und sieht islamistischen Terrorismus als Motiv.

Nach Ermittlerangaben rief der Angeklagte „Allahu Akbar“, betete nach der Tat und soll in einer Vernehmung eingeräumt haben, bewusst aus religiöser Motivation in die Menschenmenge gefahren zu sein.

Der Angeklagte sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft und war zwischenzeitlich in der psychiatrischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt untergebracht.

Ein vorläufiges schriftliches Gutachten ergab nach Angaben eines Gerichtssprechers bislang keine Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit; die Schuldfähigkeit soll im Verfahren weiter durch einen forensischen Psychiater geprüft werden.

Der Prozessauftakt verzögerte sich wegen langer Schlangen an der Einlasskontrolle um rund 45 Minuten; nach Verlesung der Anklage endete die Sitzung zügig.

Am zweiten Verhandlungstag (Montag) will das Gericht in die Beweisaufnahme einsteigen und zunächst den Tathergang rekonstruieren.

Bis in den Sommer hinein sind Verhandlungstermine angesetzt; ein Urteil könnte am 25. Juni fallen.

Ausblick

"Als Nächstes startet die Beweisaufnahme mit der Rekonstruktion des Tathergangs. Parallel soll ein forensischer Psychiater die Schuldfähigkeit des Angeklagten prüfen. Der Zeitplan deutet auf einen längeren Prozess bis mindestens in den Sommer hin; ein Urteil ist nach derzeitiger Planung für den 25. Juni möglich."