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BSW reicht am 18. Februar 2026 beim Bundesverfassungsgericht Antrag auf Neuauszählung aller Stimmen ein.
Die Partei verfehlte die Fünf-Prozent-Hürde mit 4,981% der Zweitstimmen; es fehlten 9.529 Stimmen.
BSW behauptet drei Arten von Zählfehlern mit Potenzial von rund 33.000 falsch gezählten Stimmen.
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags lehnte die Beschwerde ab; nur die AfD stimmte dafür.
Bei Erfolg der Klage könnte die schwarz-rote Koalition ihre Mehrheit verlieren.
"Das Bundesverfassungsgericht könnte innerhalb weniger Monate entscheiden, ob eine Neuauszählung angeordnet wird, was die Regierungsmehrheit gefährden würde."