Air France und Airbus nach 17 Jahren wegen Absturzes von Flug AF447 verurteilt
Wichtige Fakten
- • Je 225.000 Euro Strafe wegen fahrlässiger Tötung.
- • Erstinstanzlicher Freispruch von 2023 aufgehoben.
- • Unternehmen als alleinverantwortlich bezeichnet.
- • Opferanwälte kritisieren Symbolcharakter der Strafe.
- • Airbus und Air France kündigen Revision an.
Schuldspruch im Berufungsprozess
Ein Pariser Berufungsgericht hat Air France und Airbus wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit dem Absturz des Air-France-Fluges 447 im Juni 2009 verurteilt. Bei dem Unglück kamen alle 228 Menschen an Bord ums Leben. Das Gericht sprach die Unternehmen der fahrlässigen Tötung für schuldig und verhängte die Höchststrafe von je 225.000 Euro. Damit wurde ein vorheriger Freispruch aus dem Jahr 2023 aufgehoben, gegen den die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte.
Urteilsbegründung und Reaktionen
In der Urteilsbegründung hieß es, der Unfall sei eine „Katastrophe mit Ansage“ gewesen, die hätte verhindert werden können. Airbus habe technische Probleme mit den Pitot-Sonden unterschätzt, Air France seine Piloten nicht ausreichend vorbereitet. Die Vorsitzende der Hinterbliebenenvereinigung, Danièle Lamy, begrüßte das Urteil als Anerkennung des Leids der Familien. Beide Unternehmen kündigten an, Rechtsmittel einzulegen.
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