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Gesundheit 01.06.2026, 06:55 Aktualisiert: 01.06.2026, 08:01

Baden-Württemberg verbietet Rauchen in Freibädern und an weiteren Orten im Freien

Rauchverbot in Freibädern und anderen Außenbereiten in BW seit Juni 2026.

Wichtige Fakten

  • Rauchverbot in Freibädern und anderen Außenbereiten in BW seit Juni 2026.
  • Raucherzonen in Freibädern, Freizeitparks und Zoos sind erlaubt.
  • Strafen bis 200 Euro, bei Wiederholung bis 500 Euro.
  • E-Zigaretten und Vapes fallen auch unter das Verbot.

Baden-Württemberg weitet das Rauchverbot auf den Außenbereich aus: Ab Juni 2026 ist das Rauchen in Freibädern, auf Spielplätzen, an Haltestellen, in Freizeitparks und Zoos verboten. Die Betreiber können in Freibädern, Freizeitparks und Zoos Raucherzonen einrichten, solange andere Gäste nicht gestört werden. Für Schulhöfe und Bus- und Bahnhaltestellen gibt es keine Ausnahmen.

Kritik kommt vom Deutschen Krebsforschungszentrum: Rauchzonen seien nicht ausreichend, da der Rauch dennoch in angrenzende Bereiche gelange. Passivrauchen könne auch im Freien Schäden verursachen, wie Studien aus Seoul belegen.

Das Gesetz umfasst auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 200 Euro, bei Wiederholung bis zu 500 Euro. In der Außengastronomie, in Fußballstadien und Festzelten bleibt Rauchen weiterhin erlaubt. Ob andere Bundesländer ähnliche Regelungen einführen, ist derzeit offen.

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