BGH entscheidet: Focus-Ärzte-Siegel als irreführend eingestuft
Wichtige Fakten
- • Focus vergibt Ärzte-Siegel gegen Zahlung von rund 2.000 Euro.
- • BGH: Siegel erwecken falschen Eindruck neutraler Prüfung.
- • Urteil betont strenge Anforderungen an Gesundheitswerbung.
- • OLG München muss nun erneut prüfen.
- • Pressefreiheit wird durch strengere Vorgaben nicht verletzt.
BGH entscheidet über Focus-Ärzte-Siegel
Die Zeitschrift Focus Gesundheit vergibt jährlich Ärztelisten und bietet Medizinern gegen eine Gebühr von rund 2.000 Euro das Siegel „Top Mediziner” oder „Focus Empfehlung” an. Die Wettbewerbszentrale hielt dies für wettbewerbswidrig und erwirkte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg. Der BGH befand, dass die Siegel irreführend seien, da sie fälschlich den Eindruck einer neutralen, objektiven Prüfung erweckten, obwohl das Testurteil auf subjektiven Kriterien wie Kollegenempfehlungen, Selbstauskünften und Patientenbewertungen beruhe.
Strenge Anforderungen an Gesundheitswerbung
Der Erste Zivilsenat unter Vorsitz von Thomas Koch betonte, dass an entgeltliche Test-Siegel zu Werbezwecken im Gesundheitsbereich besonders hohe Anforderungen in puncto Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gestellt werden müssten. Weil das Siegel nicht erkennen lasse, auf welchen Kriterien es beruhe, liege eine Irreführung der Verbraucher vor, die einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstelle. Das Urteil stellt zudem klar, dass diese strengen Regeln nicht gegen die Pressefreiheit verstoßen.
Verfahren wird an OLG München zurückverwiesen
Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts München auf, das zuvor zugunsten von Focus entschieden hatte, und verwies den Fall zur erneuten Prüfung zurück. Dabei muss das OLG die strengen Vorgaben des BGH berücksichtigen. Experten gehen davon aus, dass die Siegel in ihrer bisherigen Form und mit dem bisherigen Verfahren kaum noch zulässig sein dürften.
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