BGH-Urteil: Kündigungsseiten müssen ohne Ablenkung klappen
Wichtige Fakten
- • BGH: Nur Kündigungsformular auf Kündigungsseite erlaubt.
- • Urteil erging zum Fitnessstudio FitX.
- • Übertragbar auf Streaming und andere Online-Abos.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anforderungen an die Online-Kündigung von Verträgen präzisiert. Nach einem Urteil vom 16. Juli darf die finale Kündigungsbestätigungsseite ausschließlich die Kündigung selbst behandeln – und keine Alternativen wie eine Vertragspause oder ein Upgrade anbieten. Das entschied das Gericht im Fall der Fitnessstudiokette FitX. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen FitX geklagt, weil die Kündigungsbestätigungsseite prominent einen Button zur Vertragspause zeigte.
Konsequenzen für Verbraucher und Unternehmen
Die Vorgaben gelten nicht nur für Fitnessstudios, sondern analog für alle Online-Dienste wie Streaming- oder Musikabos. Unternehmen müssen bei der Gestaltung der Kündigungsstrecke sicherstellen, dass die finale Seite frei von "kundenfangenden" Anreizen ist. Laut BGH steht so der erleichterte Zugang zur Kündigung nach der gesetzlichen Pflicht widerrufen: Just die Beseitigung etwaiger Hürden.
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