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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Diskriminierungen bei der Wohnungssuche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen können.
Der konkrete Fall betraf eine Grundschullehrerin namens Humaira Waseem, die bei der Wohnungssuche benachteiligt wurde.
Testanfragen zeigten, dass Anfragen mit ausländischen Namen abgelehnt, mit deutschem Namen jedoch akzeptiert wurden.
Das Urteil besagt, dass Makler als 'Nadelöhr' für Besichtigungstermine fungieren und daher das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beachten müssen.
Humaira Waseem wurde eine Entschädigung von 3.000 Euro zugesprochen.
Testanfragen sind als Nachweis für Diskriminierung zulässig.
"Das Urteil dürfte weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichbehandlung im Wohnungsmarkt anstoßen und den Druck auf Makler erhöhen, diskriminierungsfreie Prozesse zu gewährleisten. Es wird erwartet, dass dies zu einer breiteren Anwendung von Testanfragen führt."