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Wirtschaft 29.06.2026, 09:32

BT und Verizon bündeln internationale Geschäfte in Joint Venture

BT und Verizon gründen 50/50 Joint Venture.

Wichtige Fakten

  • BT und Verizon gründen 50/50 Joint Venture.
  • Verizon zahlt 625 Mio $ Ausgleichszahlung für gleiche Stimmrechte.
  • Das JV erzielt 4 Mrd $ Jahresumsatz in 180 Ländern.
  • BT-Chefin Kirkby fokussiert auf UK-Markt und spart 3,7 Mrd £ bis 2030.
  • Das JV wird seinen Sitz in Großbritannien haben.

Der britische Telekomkonzern BT und der US-Mobilfunker Verizon bündeln ihre internationalen Geschäfte in einem 50/50-Joint Venture. Wie die Unternehmen am Montag bekannt gaben, zahlt Verizon eine Ausgleichszahlung in Höhe von 625 Millionen Dollar (rund 473 Millionen Pfund) an BT, um gleiche Stimmrechte zu gewährleisten. Das neue Gemeinschaftsunternehmen soll mehr als 3.000 Kunden in etwa 180 Ländern bedienen und einen kombinierten Jahresumsatz von vier Milliarden Dollar erzielen.

Der Deal markiert das Ende der mehr als 18-monatigen Suche von BT nach einem Käufer für ihr internationales Geschäft. BT-Chefin Allison Kirkby, die seit Februar 2024 im Amt ist, treibt damit ihre Strategie voran, den Konzern auf den heimischen Markt zu fokussieren. Parallel läuft ein milliardenschweres Sparprogramm: BT will seine Kosten bis 2030 um 3,7 Milliarden Pfund senken, ursprünglich waren 3,0 Milliarden Pfund bis 2029 geplant. Die Zahl der Beschäftigten soll bis Ende des Jahrzehnts auf 75.000 bis 80.000 sinken – der untere Rand der bisherigen Prognose von 75.000 bis 90.000.

Verizon steht ebenfalls im Zeichen eines Sparkurses: Im November kündigte das Unternehmen den Abbau von rund 13.000 Stellen an. Konzernchef David Schulman bezeichnete das Joint Venture als Plattform für künftiges Wachstum mit KI-Fokus. Die operative Leitung des JV übernimmt Martijn Blanken, ein früherer Telstra-Manager. Das Unternehmen wird auf Jersey eingetragen, steuerlich ansässig und mit Hauptsitz in Großbritannien.

Der Deal steht noch unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen und Konsultationen mit Arbeitnehmervertretern. Bis zum Vollzug werden die internationalen Geschäfte beider Firmen eigenständig weitergeführt.

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