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Inland 21.03.2026, 16:21 Aktualisiert: 21.03.2026, 23:02

Bundesjustizministerin Hubig treibt Gesetz gegen digitale Gewalt voran

Bundesjustizministerin Hubig plant Gesetz gegen digitale Gewalt im Frühjahr 2026.

Wichtige Fakten

  • Bundesjustizministerin Hubig plant Gesetz gegen digitale Gewalt im Frühjahr 2026.
  • Das Gesetz soll Strafbarkeitslücken bei pornografischen Deepfakes schließen.
  • Parteiübergreifende Initiative unterstützt zügige und wirksame Umsetzung.
  • Hintergrund sind Vorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner.

Gesetzesinitiative gegen digitale Gewalt

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will ein geplantes Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt zügig umsetzen, nachdem Vorwürfe der Moderatorin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner Christian Ulmen die Debatte befeuert haben. Das Gesetz soll laut Hubig zwei große Blöcke regeln: Es schließt eine Strafbarkeitslücke, indem es das Herstellen, Teilen und Verbreiten pornografischer Deepfakes unter Strafe stellt, und verbessert die Durchsetzbarkeit, etwa durch Auskunftsansprüche über IP-Adressen und gerichtlich anordnbare Accountsperrungen.

Breite politische Unterstützung

Die Pläne stoßen parteiübergreifend auf Zustimmung, wie ein Aufruf der fraktionsübergreifenden Initiative "Brand New Bundestag" mit Abgeordneten von CDU, SPD, Grünen und Linken zeigt. Sie fordern ein "zügiges, wirksames und lückenloses" Gesetz sowie bessere Ausstattung für Ermittlungsbehörden und Beratungsstellen. Auch SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge und Berlins Innensenatorin Iris Spranger unterstützen den Vorstoß, betonen aber, dass Deutschland rechtlich hinterherhinke.

Hintergrund und Demonstration

Die Debatte wurde durch Vorwürfe von Collien Fernandes ausgelöst, die über Fake-Profile mit pornografischen Inhalten berichtete. Fernandes wirbt für eine Demonstration gegen sexualisierte Gewalt am Brandenburger Tor, organisiert vom Bündnis "Feminist Fight Club!", um auf strukturelle Missstände und Gesetzeslücken aufmerksam zu machen. Hubig kündigte an, den Gesetzentwurf noch im Frühjahr 2026 vorzulegen, was bereits im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart wurde.

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