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Inland 11.02.2026, 14:00 Aktualisiert: 11.02.2026, 18:10

Bundeskabinett beschließt Gesetzesreform für mehr Barrierefreiheit

Bundeskabinett beschloss Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes

Wichtige Fakten

  • Bundeskabinett beschloss Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes
  • Bundesbehörden und -gebäude sollen bis 2045 vollständig barrierefrei sein
  • Gesetz umfasst bauliche, digitale und sprachliche Barrierefreiheit
  • Einführung eines kostenfreien Schlichtungsverfahrens bei Streitfällen
  • Ziel ist Abbau von Hürden für rund 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen

Gesetzesreform für mehr Inklusion

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen, um Barrieren für Menschen mit Beeinträchtigungen abzubauen. Ziel ist es, den Alltag für rund 13 Millionen Betroffene in Deutschland zu erleichtern, die derzeit noch mit zahlreichen Hürden wie kaputten Fahrstühlen oder fehlenden Bodenleitsystemen konfrontiert sind.

Konkrete Maßnahmen und Zeitplan

Die Reform sieht vor, dass Bundesbehörden und -gebäude bis 2045 vollständig barrierefrei werden müssen. Zudem werden Verbesserungen im Bereich Dienstleistungen, Verkehr und digitale Angebote geplant. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Benachteiligungsverbot, das eine unterschiedliche Behandlung ohne zwingenden Grund untersagt, sowie auf einem niedrigschwelligen, kostenfreien Schlichtungsverfahren für Konflikte.

Flexible Lösungen und positive Effekte

Im privaten Bereich setzt das Gesetz auf flexible Lösungen statt starre Vorgaben und betont mögliche Vorteile für Unternehmen: Barrierefreiheit kann neue Kundengruppen erschließen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken, insbesondere in einer alternden Gesellschaft. Das Gesetz regelt nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern auch Barrierefreiheit durch Gebärden- und leichte Sprache sowie Brailleschrift.

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