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Inland 12.08.2026, 11:52

Bundeskabinett verbietet begleitetes Trinken von Jugendlichen

Kabinett beschließt Verbot des begleiteten Trinkens.

Wichtige Fakten

  • Kabinett beschließt Verbot des begleiteten Trinkens.
  • 14- und 15-Jährige dürfen nur noch ab 16 Alkohol.
  • Ausnahme für Begleitung durch Erziehungsberechtigte entfällt.
  • Gesundheitsminister und Drogenbeauftragter unterstützen Vorhaben.
  • Bundestag berät nun über den Gesetzentwurf.

Kabinettsbeschluss zum Alkoholverbot

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der das sogenannte begleitete Trinken von 14- und 15-Jährigen unter Aufsicht von Erwachsenen verbietet. Dies gab das Ministerium von Familienministerin Karin Prien (CDU) bekannt. Bislang durften Jugendliche ab 14 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person Bier, Wein und Sekt konsumieren. Diese Ausnahme soll nun gestrichen werden, um den Schutz junger Menschen vor den gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums zu verbessern.

Ziele der Bundesregierung

Laut Gesetzentwurf stehe die bisherige Regelung in Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung bei der Suchtprävention. Der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck und die Gesundheitsminister der Länder unterstützen das Vorhaben. Weitere alkoholische Getränke wie Schnaps bleiben für unter 18-Jährige weiterhin tabu.

Nächste Schritte

Der Bundestag soll nun über den Entwurf beraten. Bereits zuvor hatten sich die Länder für ein Verbot ausgesprochen. Das Gesetz soll den öffentlichen Umgang mit Alkohol bei Jugendlichen weiter einschränken.

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