Bundesrat beschließt strengere Maßnahmen gegen häusliche Gewalt
Wichtige Fakten
- • Bundesrat billigt Reform des Gewaltschutzgesetzes mit elektronischen Fußfesseln.
- • Gerichte können Täter zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichten.
- • Höchststrafmaß bei Verstößen gegen Schutzanordnungen steigt auf drei Jahre.
- • Mecklenburg-Vorpommern fordert gesetzliche Definition von Femiziden im StGB.
- • 2024 wurden in Deutschland 132 Frauen von (Ex-)Partner getötet.
Bundesrat ebnet Weg für elektronische Fußfesseln und Anti-Gewalt-Kurse
Der Bundesrat hat die Reform des Gewaltschutzgesetzes gebilligt, die den verstärkten Einsatz elektronischer Fußfesseln sowie verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter vorsieht. Familiengerichte erhalten damit neue Befugnisse, um Betroffene besser zu schützen. Bei Verstößen gegen Schutzanordnungen droht künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Ziel ist es, insbesondere Frauen vor häuslicher Gewalt zu bewahren – nach dem Vorbild Spaniens.
Länder fordern klarere Strafbarkeit von Femiziden
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Hamburg brachten einen Entschließungsantrag in den Bundesrat ein, um geschlechterbezogene Tatmotive bei Tötungsdelikten präziser im Strafgesetzbuch zu verankern. Allein 2024 wurden 132 Frauen von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Die Bundesregierung soll nun sicherstellen, dass Femizide als Mord eingestuft werden. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
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