Bundestag plant schärfere Haftung für E-Scooter-Verleiher
Wichtige Fakten
- • 2024 gab es über 12.000 Unfälle mit E-Scootern.
- • Geschädigte von Leih-Scootern bleiben oft auf Schäden sitzen.
- • Justizministerin Hubig will Haftung der Verleiher einführen.
- • Fahrer haften unter Schuldvermutung, müssen Unschuld beweisen.
- • Branche warnt vor pauschaler Schuldvermutung und Klageflut.
Hintergrund: Problem mit Leih-E-Scootern
Seit sieben Jahren sind E-Scooter in Deutschland erlaubt und in immer mehr Unfälle verwickelt. 2024 gab es über 12.000 Zwischenfälle. Geschädigte von Leih-Scootern bleiben oft auf ihrem Schaden sitzen, da Fahrer unauffindbar sind und Verleiher bisher nicht haften.
Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant, dass Verleihplattformen wie Dott, Lime oder Bolt künftig unabhängig vom eigenen Verschulden für Schäden mit ihren Scootern haften. Geschädigte können sich direkt an die Verleiher oder deren Versicherung wenden.
Reaktionen: Versicherer bringen Forderung
Anja Käfer-Rohrbach vom Gesamtverband der Versicherer begrüßt das Gesetz als Schließung einer wichtigen Lücke. Allerdings warnen Branchenverbände vor einer pauschalen Schuldvermutung und fordern präzise Regeln, um Gerichtsprozesse zu vermeiden.
Auswirkungen auf Anbieter und Fahrer
Verleiher müssen nun ermitteln, wer einen Schaden verursacht hat, um Regress zu nehmen, was schwierig ist. Auch Fahrer werden stärker in die Pflicht genommen: Für sie gilt künftig eine Schuldvermutung – sie haften, sofern sie ihre Unschuld nicht beweisen können. Die laufende Kosten an Kontrolte und Stellplätze denken.
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