Teilen:
Bundesverfassungsgericht: AfD verliert Saalstreit im Bundestag
Die AfD-Fraktion erhob Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag und klagte vor dem Bundesverfassungsgericht.
Wichtige Fakten
- • Die AfD-Fraktion erhob Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag und klagte vor dem Bundesverfassungsgericht.
- • Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Saal keine 'Silbermedaille' darstellt, auf die die AfD Anspruch hätte.
- • Der Saal bleibt der SPD-Fraktion zugeteilt, die zuvor schon darin tagte.
- • Der Ältestenrat des Bundestages hatte im Mai 2025 entschieden, die Saalverteilung beizubehalten, was die AfD nicht akzeptierte.
Im Rechtsstreit um den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag ist die AfD-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die AfD hatte nach der Bundestagswahl 2025 als zweitstärkste Fraktion mit 151 Abgeordneten den Anspruch auf den Otto-Wels-Saal erhoben, der jedoch der SPD mit 120 Abgeordneten erhalten blieb. Das Gericht entschied, dass der Saal keine 'Silbermedaille' sei, die an die AfD gehen müsse, da das Grundgesetz keine Erfolgsprämien garantiert. Der Ältestenrat des Bundestages hatte zuvor schon beschlossen, dass die SPD den Saal behalten dürfe, was nun bestätigt wurde. Die SPD hält den Saal für symbolträchtig, da er nach Otto Wels benannt ist, der sich gegen das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten stellte. Die Entscheidung wurde von der AfD scharf kritisiert, während die SPD erfreut reagierte.
Das könnte Sie auch interessieren
Kein Briefing mehr verpassen
Das Wichtigste des Tages jeden Morgen direkt ins Postfach.