Gesundheitsreform: Warken verteidigt Beitragszuschlag und plant Kürzungen beim Krankengeld
Wichtige Fakten
- • Ab 2028 sollen beitragsfrei mitversicherte Ehepartner einen Zuschlag von 3,5 Prozent zahlen.
- • Die Reform sieht Kürzungen beim Krankengeld auf 65 Prozent des Bruttogehalts vor.
- • Die CSU fordert, dass der Bund die Beiträge für Bürgergeldempfänger übernimmt.
- • Die SPD lehnt dies ab, da es den Bundeshaushalt um 12 Milliarden Euro belasten würde.
- • Die Einkommensgrenze für Gutverdiener soll 2027 um rund 300 Euro angehoben werden.
Reformpläne und Beitragszuschlag
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant eine Reform des Gesundheitssystems, bei der ab 2028 ein Beitragszuschlag von 3,5 Prozent für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehepartner fällig werden soll. Laut Tagesschau begründet Warken dies als Maßnahme zur Förderung von Eigenständigkeit und Vorsorge, insbesondere für Frauen, und als Schritt zur Reduzierung von Beschäftigungshemmnissen. Ausgenommen von der Beitragspflicht bleiben weiterhin Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, Pflegende und Menschen im Regel-Rentenalter.
Kritik und Koalitionsstreit
Die Pläne stoßen auf harsche Kritik, insbesondere von der CSU, die argumentiert, dass Beitragszahler jährlich 10 bis 12 Milliarden Euro für Bürgergeldempfänger aufbringen müssten, während Ehepartner aus der solidarischen Mitversicherung gedrängt werden. Die CSU fordert, dass der Bund die Beiträge für Bürgergeldempfänger zumindest teilweise übernimmt, was Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) ablehnt, da dies den Bundeshaushalt um 12 Milliarden Euro belasten würde. Warken betont, dass haushaltstechnisch derzeit wenig Spielraum bestehe.
Neue Maßnahmen: Kürzungen beim Krankengeld und Teilkrankschreibung
Die Reform sieht auch umfassende Änderungen beim Krankengeld vor. Für langfristig Erkrankte soll die Auszahlung von derzeit 70 Prozent des Bruttogehalts auf 65 Prozent gesenkt werden, und die maximale Dauer wird auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Neu ist die Einführung einer Teilkrankschreibung, bei der Beschäftigte, die voraussichtlich mehr als vier Wochen krank sind, mit Zustimmung des Arbeitgebers und ärztlicher Feststellung teilweise arbeiten können. Dies könnte Arbeitgeber entlasten, da sie dann nur anteilig Lohnfortzahlung leisten müssen.
Weitere Maßnahmen und Ziele
Neben dem Beitragszuschlag sieht der Referentenentwurf vor, die Einkommensgrenze für Gutverdiener 2027 einmalig um rund 300 Euro anzuheben, um sie stärker an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu beteiligen. Das Hauptziel der Reform ist es, die Ausgaben der Krankenkassen zu drosseln und die Finanzen zu stabilisieren, wobei der Entwurf am 29. April ins Kabinett kommen soll. Die Opposition kritisiert die Pläne scharf, insbesondere die Kürzungen beim Krankengeld, die als Belastung für schwer erkrankte Personen angesehen werden.
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