EU-Gericht verbietet Waffenhersteller die Nutzung des Namens Obelix
Wichtige Fakten
- • Ein polnischer Waffenhersteller ließ Obelix als EU-Marke für Waffen eintragen.
- • Der Asterix-Verlag klagte und das EU-Gericht urteilte nun zu seinen Gunsten.
- • Das Amt hatte den Antrag ursprünglich abgelehnt – das Gericht hob dies nun auf.
- • Nun muss das EUIPO die Marke löschen; AdV zum EuGH ist noch möglich.
Der Fall Obelix vor dem EU-Gericht
Der französische Verlag Les Éditions Albert René, Herausgeber der Comic-Reihe "Asterix und Obelix", hatte den Namen Obelix bereits 1998 als EU-Wortmarke für Warenklassen wie Bücher und Spiele schützen lassen. 2022 ließ ein polnisches Rüstungsunternehmen denselben Namen dann als EU-Wortmarke für Waffen, Munition und Sprengstoff eintragen. Dagegen zog der Verlag vor Gericht.
Die Entscheidung des Gerichts
Das EUIPO wies den ersten Widerspruch ab, da die Bekanntheit der alten Marke angeblich nicht hinreichend nachgewiesen sei. Das EU-Gericht sah das anders: Das Amt habe verkannt, dass der Name Obelix häufig gemeinsam mit "Asterix" verwendet werde, was die Bekanntheit belege. Zudem könne selbst dann eine Beeinträchtigung der älteren Marke nicht ausgeschlossen sein, wenn die Warenklassen ungleich sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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