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Wirtschaft 17.02.2026, 11:00 Aktualisiert: 17.02.2026, 23:02

EU-Kommission leitet formelles Verfahren gegen Shein wegen Verbraucherschutzverstößen ein

Die EU-Kommission untersucht Shein auf illegale Produkte wie kindliche Sexpuppen und Waffen.

Wichtige Fakten

  • Die EU-Kommission untersucht Shein auf illegale Produkte wie kindliche Sexpuppen und Waffen.
  • Sheins Plattformdesign mit Spielen und Belohnungen könnte süchtig machen, so die Kommission.
  • Shein muss Transparenz bei Empfehlungssystemen und datenschutzfreundliche Optionen bieten.
  • Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 10% des weltweiten Umsatzes nach dem DSA.
  • Shein hat 145 Millionen monatliche Nutzer in der EU und kooperiert mit der Untersuchung.

Verfahrenseinleitung und Untersuchungspunkte

Die EU-Kommission hat ein formelles Verfahren gegen die Shopping-Plattform Shein eingeleitet, das sich auf drei Hauptbereiche konzentriert: die Begrenzung illegaler Produkte wie kindlicher Sexpuppen und Waffen, die Bewertung süchtigmachender Plattformdesigns mit aggressiven Verkaufstaktiken und die Transparenz von Empfehlungssystemen mit Datenschutzoptionen. Der in China gegründete und in Singapur ansässige Konzern hatte im Jahr 2025 rund 145 Millionen aktive Nutzer pro Monat in der EU.

Rechtliche Grundlagen und Risiken

Nach dem EU-Gesetz über Digitale Dienste (DSA) ist Shein als großer Plattformbetreiber zu Risikomanagement und Verbraucherschutz verpflichtet. Die Kommission sieht ein systemisches Risiko für Verbraucher und droht bei nachgewiesenen Verstößen mit Strafen bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes. Shein hat erklärt, sich an die EU-Vorgaben halten zu wollen und kooperiert mit der Untersuchung, nachdem es in der Vergangenheit Produkte wie kindliche Sexpuppen entfernt und Händler gesperrt hat.

Weitere Details und Ausblick

Die Untersuchung umfasst auch die "Gamifizierung" der Plattform durch Belohnungsprogramme, die als undurchsichtig kritisiert werden. Shein hat in den letzten Monaten Investitionen in Compliance-Maßnahmen angekündigt, darunter Risikobewertungen und Jugendschutz. Mit der Einleitung des offiziellen Verfahrens sammelt die EU-Kommission nun weitere Beweise und könnte bei Bedarf einstweilige Maßnahmen verhängen.

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