Frankreich: Privatfirmen sollen gegen Drohnen kämpfen
Wichtige Fakten
- • Frankreichs Nationalversammlung verabschiedete neues Gesetz zur zivilen Drohnenabwehr.
- • Private Firmen dürfen künftig verdächtige Drohnen abfangen.
- • Firmen benötigen technisches Gütesiegel und Sicherheitsprüfung.
- • Noch unklar: Datenschutz und Haftung bei Abfangmanövern.
- • Bisher nur Militär und Polizei für Drohnenabwehr zuständig.
Hintergrund: Neues Gesetz öffnet Markt für private Drohnenjäger
Frankreich setzt bei der Abwehr von Drohnen künftig auch auf private Unternehmen. Die Nationalversammlung verabschiedete Anfang Juli ein neues Gesetz, das es Firmen wie Asterodyn ermöglicht, verdächtige Drohnen aufzuspüren und unschädlich zu machen. Bisher lag diese Aufgabe ausschließlich bei Militär und Polizei. Die privaten Anbieter müssen ein technisches Gütesiegel erhalten, ähnlich der TÜV-Plakette, und ihre Zuverlässigkeit nachweisen.
Technische Lösungen im Test: Netz statt Crash
Firmen wie Asterodyn entwickeln Abfangmethoden, bei denen eine schnelle Drohne (bis 400 km/h) eine andere mit einem Netz überzieht oder durch eine Kollision stört, um Kollateralschäden zu minimieren. Die Techniken werden im Testzentrum Bretigny-sur-Orge geprüft. Experten fordern transparente Datenverwaltung, da bei der Erkennung große Datenmengen anfallen. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft; offene Fragen betreffen Datenschutz, Haftung und Ausbildung des Sicherheitspersonals.
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