Gericht lehnt Schutzanordnung für Familie des mutmaßlichen Bondi-Angreifers ab
Wichtige Fakten
- • Richter Hugh Donnelny lehnte 40-jährige Sperre für Namen und Adressen ab.
- • Informationen waren bereits nach dem Angriff in sozialen Medien verbreitet.
- • Familie erhielt laut Affidavits zahlreiche Todesdrohungen und Belästigungen.
- • Naveed Akram und sein Vater werden des terroristischen Angriffs beschuldigt.
- • Medienorganisationen argumentierten erfolgreich gegen die Notwendigkeit der Anordnung.
Entscheidung im Downing Centre Local Court
Richter Hugh Donnelly am Downing Centre Local Court in Sydney hat eine beantragte 40-jährige Schutzanordnung (Suppression Order) für die Namen und Adressen der Familienmitglieder des mutmaßlichen Bondi-Angreifers Naveed Akram abgelehnt. Die Anordnung, die im März interimistisch für Akrams Mutter, Bruder und Schwester erlassen worden war, wurde von einem Medienkollektiv, darunter Nine, News Corp Australia, die ABC und Guardian Australia, erfolgreich angefochten. Donnelly begründete die Ablehnung damit, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorlägen und die Anordnung unwirksam wäre, da Informationen wie ein Bild von Akrams Führerschein mit seiner Adresse bereits unmittelbar nach dem Angriff am 14. Dezember in sozialen Medien weit verbreitet waren.
Hintergrund und Argumente
Naveed Akram und sein Vater Sajid Akram werden beschuldigt, bei einem Hanukkah-Festival am Bondi Beach 15 Menschen getötet zu haben, wobei Sajid Akram von der Polizei erschossen wurde. Akrams Anwälte hatten argumentiert, die Veröffentlichung der Namen und Adressen der Familienmitglieder stelle aufgrund von Todesdrohungen und Belästigungen ein Risiko für deren psychische und physische Sicherheit dar. In Affidavits schilderte die Mutter Venera konkrete Drohungen wie Anrufe mit Aussagen wie "Bist du noch am Leben?" und SMS-Nachrichten mit Gewaltandrohungen. Richter Donnelly stellte jedoch fest, dass die Familienmitglieder keine Zeugen in dem Verfahren sein werden und daher für eine faire Berichterstattung wenig relevant seien, während Medienvertreter darauf hinwiesen, dass die Adresse bereits bekannt sei und keine unmittelbare Gefahr belegt werden könne.
Das könnte Sie auch interessieren
Kein Briefing mehr verpassen
Das Wichtigste des Tages jeden Morgen direkt ins Postfach.