Grundsicherung statt Bürgergeld: Neue Härten für Betroffene
Wichtige Fakten
- • Zum 1. Juli ersetzt die Grundsicherung das Bürgergeld.
- • Die Mietkostenübernahme wird sofort auf 1,5-fache Angemessenheitsgrenze begrenzt.
- • Die offizielle Missbrauchsquote beim Bürgergeld lag bei etwa vier Prozent.
- • Arbeitsmarktexperten sehen strukturelle, nicht willensbedingte Hürden für Arbeitslose.
- • Der VdK hält Totalsanktionen für verfassungswidrig.
Reform tritt in Kraft: härtere Regeln, neuer Name
Zum 1. Juli tritt die Grundsicherung in Kraft und löst das Bürgergeld ab. Mit dem neuen Namen kommt ein Paradigmenwechsel: Strengere Sanktionen, sofortige Prüfung der Wohnkosten und der Vorrang einer schnellen Arbeitsaufnahme sollen mehr Menschen in Arbeit bringen. Die Reform wird von Kritikern als sozialpolitischer Skandal bezeichnet und in Teilen als verfassungswidrig angesehen.
Betroffene berichten von Unsicherheit und Existenzangst
Die 57-jährige Politologin Nicole aus Frankfurt lebt seit Monaten von Bürgergeld. Durch die Grundsicherung muss sie nun befürchten, dass ihre Mietkosten nicht vollständig übernommen werden. Von den 563 Euro monatlich für Alleinstehende kann sie kaum Miete zahlen. Ein Umzug ist angesichts des angespannten Wohnmarktes kaum möglich. Sozialverbände wie der VdK fürchten einen Anstieg der Obdachlosigkeit.
Experten kritisieren: Reform geht an Realität vorbei
Arbeitsmarktexperten und -expertinnen weisen darauf hin, dass über 90 Prozent der Leistungsbeziehenden arbeiten wollen, aber strukturelle Hürden wie fehlende Kinderbetreuung oder schlechter ÖPNV dies verhindern. Die Stellenzahl reicht zudem nicht aus: Auf jede offene Stelle kommen 264 Arbeitslose. Die SPD räumt Einzelfälle von Missbrauch ein, dieser liege bei lediglich vier Prozent. Die angekündigten Milliarden-Einsparungen durch die Reform werden nach Einschätzung der Union ausbleiben.
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