Klage gegen Bundesregierung: Ehefrauen von Deutschen sitzen in Gaza fest
Wichtige Fakten
- • Zwei Deutsche klagen gegen Bundesregierung wegen fehlender Hilfe für Ehefrauen in Gaza.
- • Auswärtiges Amt verlangt persönliche Vorsprache der Frauen in Kairo.
- • Israelische Behörden wären bereit, Ausreise bei offiziellem Ersuchen zu genehmigen.
- • Anwältin sieht Anspruch aus Grundgesetz Artikel 6 (Schutz von Ehe und Familie).
- • Verwaltungsgericht Berlin behandelt Untätigkeitsklage, Termin ungewiss.
Hinsehen und Handeln: Klage gegen Bundesregierung
Zwei deutsche Männer, Faruk Doghmosh und Mohannd R., klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Bundesregierung. Ihre palästinensischen Ehefrauen sitzen seit dem Hamas-Überfall am 7. Oktober 2023 im Gazastreifen fest. Die Männer fordern, dass das Auswärtige Amt die Ausreise und Visavergabe für ihre Frauen ermöglicht.
Bürokratische Hürden und politischer Wille
Das Auswärtige Amt beruft sich auf das Konsulargesetz, das keine Evakuierung von Nicht-Deutschen ohne eigene Reisemöglichkeit vorsieht. Die Frauen müssten persönlich in der deutschen Botschaft in Kairo vorsprechen – ein unmöglicher Schritt ohne Ausreisegenehmigung. Die israelischen Behörden erklären, sie würden Ausreisen auf offizielles Ersuchen eines Aufnahmelandes gestatten; ein solches Ersuchen gebe es bislang nicht von Deutschland. Anwältin Myrsini Laaser argumentiert mit dem Grundgesetz, Artikel 6, und sieht einen Rechtsanspruch. Die Frauen bangen seit fast drei Jahren um ihr Leben, während die Männer machtlos in Berlin warten.
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