Lufthansa-Pilotenstreik: Hunderte Flüge ausgefallen, Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung
Wichtige Fakten
- • Zweitägiger Pilotenstreik bei Lufthansa, Cityline und Cargo läuft.
- • Am ersten Tag fielen in Frankfurt 400 und in München 230 Flüge aus.
- • Passagiere haben bei Streikausfällen Anspruch auf Entschädigung bis 600 Euro.
- • Streikziele im Nahen Osten sind ausgenommen, um Krisengebiet nicht zu belasten.
- • Tarifkonflikte drehen sich um Gehaltserhöhungen bei Cityline und Betriebsrenten.
Übersicht
Bei der Lufthosa hat ein zweitägiger Pilotenstreik begonnen, der am ersten Tag bereits Hunderte Flüge an den Drehkreuzen Frankfurt und München ausfallen ließ. Laut Flughafenbetreibern wurden in Frankfurt rund 400 von 1.165 geplanten Starts und Landungen gestrichen, in München 230 von etwa 800 Flugbewegungen. Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) berichtet von einer hohen Beteiligung und einer stärkeren Wirkung als erwartet, mit Ausfallquoten von über 70% bei bestreikten Flügen. Lufthansa hält dagegen an ihrer Prognose fest, dass mindestens die Hälfte der Flüge stattfinden soll, auf Langstrecken sogar 60%.
Hintergründe und Maßnahmen
Die Lufthansa setzt auf größere Flugzeuge, Unterstützung durch nicht bestreikte Konzernairlines und freiwillige Crews, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die VC hat zudem Flugziele im Nahen Osten vom Streik ausgenommen, um Passagiere nicht in Krisengebieten zu belassen. Laut Lufthansa ist im Streikzeitraum nur ein Flug ins saudische Riad geplant. Die Tarifkonflikte betreffen bei der Cityline Gehaltserhöhungen und bei Cargo sowie der Kerngesellschaft höhere Betriebsrenten, wobei die Gewerkschaft verhandlungsfähige Angebote erwartet.
Passagierrechte und Entschädigungen
Passagiere, die von Streikausfällen betroffen sind, haben nach EU-Recht Anspruch auf Entschädigungen. Bei Flugannullierungen oder Verspätungen über drei Stunden können pauschale Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro fällig werden, abhängig von der Flugstrecke. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Streiks des eigenen Personals keine außergewöhnlichen Umstände darstellen, sodass Airlines in der Regel zahlen müssen. Betroffene sollten sich den Streik als Grund bestätigen lassen und Belege für entstandene Kosten aufbewahren.
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