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Wirtschaft 19.05.2026, 07:30

Neue E-Auto-Prämie: Bis zu 6.000 Euro Förderung ab sofort beantragbar

Bundesregierung stellt drei Milliarden Euro für E-Auto-Kaufprämie bereit.

Wichtige Fakten

  • Bundesregierung stellt drei Milliarden Euro für E-Auto-Kaufprämie bereit.
  • Maximalförderung: 6.000 Euro für reine E-Autos für Geringverdiener mit Kindern.
  • Antragstellung online beim BAFA, rückwirkend ab 1. Januar 2026 möglich.
  • Einkommensgrenze: maximal 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen.
  • Hybride mit Reichweite über 80 km oder unter 60g CO2/km sind förderfähig.

Neue Kaufprämie startet

Seit heute können Privatpersonen die neue staatliche Kaufprämie für Elektroautos beantragen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Onlineportal freigeschaltet. Rückwirkend zum 1. Januar 2026 erhalten Käufer von reinen Stromern, Brennstoffzellenfahrzeugen sowie bestimmten Plug-in-Hybriden und Range Extendern bis zu 6.000 Euro. Insgesamt stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds drei Milliarden Euro bereit, um den Kauf von rund 800.000 Fahrzeugen zu fördern. Laut Umweltministerium zeichnet sich bereits ein Effekt ab: Im März war fast jede vierte Neuzulassung ein E-Auto.

Bedingungen und Staffelung

Die Förderung setzt ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 80.000 Euro voraus; Kinder erhöhen die Grenze um je 5.000 Euro auf maximal 90.000 Euro. Für reine Stromer und Brennstoffzellenautos liegt der Basisbetrag bei 3.000 Euro. Bei einem Einkommen unter 45.000 Euro gibt es 1.000 Euro extra, für unter 60.000 Euro weitere 500 Euro zuzüglich 500 Euro pro Kind (maximal 1.000 Euro). Die Höchstförderung von 6.000 Euro erreichen somit Käufer mit einem Einkommen unter 45.000 Euro und zwei Kindern. Plug-in-Hybride und Range Extender werden nur gefördert, wenn ihr CO₂-Ausstoß unter 60 g/km liegt oder die elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt – hier ist die Prämie auf 1.500 Euro zuzüglich eventueller Boni begrenzt, sodass maximal 4.500 Euro möglich sind.

Antragsverfahren und Auflagen

Der Antrag erfolgt ausschließlich online über ein BundID-Konto. Erforderlich sind die beiden letzten Steuerbescheide, der Kauf- oder Leasingvertrag und der Fahrzeugschein als Scan. Geförderte Fahrzeuge müssen mindestens drei Jahre auf den Halter zugelassen bleiben, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Die Prämie gilt für alle Neuwagen, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden – unabhängig vom Hersteller. Allerdings will die Bundesregierung prüfen, ob künftig nur Fahrzeuge europäischer Produktion bezuschusst werden sollen. Die Förderung ist bis Ende Juni 2027 für Hybride befristet, für reine E-Autos steht der Rahmen bis Ende 2029.

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