Teilen:
Klima 03.05.2026, 14:36

Neue Gasheizungen: Gesetz macht sie unwirtschaftlich – mit Lücken

Vermieter zahlen künftig Hälfte der Betriebskosten von Gas- und Ölheizungen.

Wichtige Fakten

  • Vermieter zahlen künftig Hälfte der Betriebskosten von Gas- und Ölheizungen.
  • Regelung gilt nur für Wohngebäude; Gewerbeimmobilien sind ausgenommen.
  • Gesetz soll Investitionen in neue Gasheizungen abschrecken und Klima schützen.
  • Nicht vermietende Eigentümer dürfen weiter selbst schädliche Gasheizungen einbauen.

Kompromiss zum Heizungsgesetz: Neue Gasheizungen werden unwirtschaftlich

Der Kompromiss zum Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass Vermieter von Wohnungen künftig die Hälfte der Betriebskosten einer neuen Gas- oder Ölheizung tragen müssen – darunter Gasnetzentgelte, CO2-Preise und Kosten für Biokraftstoffe. Absicht ist es, Investitionen in fossile Heizungen abzuschrecken und so Mieter vor hohen Nebenkosten zu schützen und gleichzeitig den Klimaschutz zu fördern. Die Regelung gilt jedoch nur für Wohngebäude, nicht für Büround Gewerbeimmobilien, was von Experten als skandalös kritisiert wird.

Vermieter, die dennoch eine neue Gasheizung einbauen, rechnen sich diese nur, wenn sie Betriebskosten auf Mieter umwälzen können – was nun erschwert wird. Nicht vermietende Wohnungseigentümer hingegen dürfen weiterhin eigenständig in Gasheizungen investieren. Der ursprüngliche SPD-Vorschlag, alle Mieter zu schützen, wurde aufgeweicht. Auch eine wörtliche Regelung gegen „unwirtschaftliche Heizungen“ fehlt; die neuen Vorschriften erklären Gasheizungen indirekt für unwirtschaftlich und belegen Vermieter mit Kostenrisiken.

Weitere Lücken: Die Halbierung der Betriebskostenanlastung statt Vollkosten schwächt den Anreiz. Zudem ist offen, ob Mieter für den Restwert einer vorzeitig stillgelegten Gasheizung haften müssen. Umweltverbände bemängeln zudem die Ausnahme von Gewerbemietern.

Kein Briefing mehr verpassen

Das Wichtigste des Tages jeden Morgen direkt ins Postfach.

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen. Abmeldung jederzeit.