Reform der Notfallversorgung: Mehr Steuerung und weniger Kosten
Wichtige Fakten
- • Integrierte Notfallzentren an Klinikstandorten sollen Patienten je nach Dringlichkeit weiterleiten.
- • Die Telefonnummer 116 117 wird für Ersteinschätzungen ausgebaut und enger mit Notruf 112 vernetzt.
- • Die Notfallrettung wird regulärer Teil der Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen.
- • Die Reform zielt darauf ab, Fehlinanspruchnahmen von Notaufnahmen und Rettungsdiensten zu reduzieren.
- • Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert den Gesetzentwurf als unrealistisch und finanziell belastend.
Reform der Notfallversorgung
Die Bundesregierung hat eine Reform der Notfallversorgung auf den Weg gebracht, die das Zusammenspiel von Arztpraxen, Notaufnahmen und Rettungsdiensten neu regeln soll. Ziel ist es, Kosten zu sparen und Krankenhäuser zu entlasten, indem Patienten mit dringenden Beschwerden gezielter in passende Behandlungsangebote gelenkt werden.
Maßnahmen und Ziele
Geplant sind integrierte Notfallzentren an ausgewählten Klinikstandorten, die eine erste Einschätzung bieten und je nach Dringlichkeit weiterleiten – entweder in die Notaufnahme oder eine Notdienstpraxis. Zudem wird die Telefon-Hotline 116 117 ausgebaut und enger mit dem Notruf 112 vernetzt, um Fehlinanspruchnahmen zu reduzieren. Die Notfallrettung soll künftig regulärer Teil der Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sein.
Kritik und Hintergrund
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert den Gesetzentwurf als unrealistisch und finanziell belastend, da er das Leistungsversprechen aufbläht und dem ambulanten Bereich Mittel entzieht. Die Reform knüpft an Pläne der Vorgängerregierung an, die aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition nicht umgesetzt wurden.
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