Schwarz-Rot plant umstrittene Verschärfung des Informationsfreiheitsgesetzes
Wichtige Fakten
- • Anfrageberechtigte sollen auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse beschränkt werden.
- • Namen von Beschäftigten in Behörden sollen grundsätzlich geschwärzt werden.
- • Die Koalition will die Gebühren für IFG-Anfragen deutlich erhöhen.
- • Kritiker wie Datenschutzbeauftragte sprechen von einem massiven Transparenz-Rückschritt.
- • Laut Koalition dient die Reform dem Schutz vor Anfeindungen und der staatlichen Resilienz.
Hintergrund und geplante Änderungen
Die schwarz-rote Koalition plant eine weitreichende Verschärfung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Laut dem am 1. Juli beschlossenen 34-Punkte-Papier sollen künftig nur noch natürliche Personen mit einem berechtigten Interesse Auskunft erhalten können. Auch müssen Anträge begründet werden – eine Art Beweislastumkehr. NGOs und juristische Personen wären von der Regelung ausgeschlossen. Zudem sollen die Namen von Beschäftigten in Behörden grundsätzlich geschwärzt werden, um sie vor Anfeindungen zu schützen. Auch die Gebühren sollen steigen.
Begründung und Kritik
Die Regierung sieht die Reform als Maßnahme zum Schutz von Beschäftigten und zur Erhöhung der staatlichen Resilienz, insbesondere bei Kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung. Vizekanzler Klingbeil (SPD) erklärte, es gehe nicht um Aushöhlung, doch laut ARD-Faktencheck widerspricht diese Aussage dem Beschlusspapier. Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger bezeichnete die Pläne als „massiven Rückschritt in Sachen Transparenz“. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Specht-Riemenschneider warnte vor einer „Abschaffung der Informationsfreiheit“. Ihre Vorgänger Schaar und Kelber kritisierten ein „verstörendes Misstrauen“ und die Verschleierung von politischer Verantwortung. Die Linke sprach von einem „Angriff auf die Pressefreiheit“.
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