Steuerreform-Entwurf von Klingbeil stößt auf breite Kritik
Wichtige Fakten
- • Entlastung von zehn Milliarden Euro geplant.
- • Spitzenverdiener sollen ab 280.000 Euro 47 Prozent zahlen.
- • Kritik an Vereins-Freigrenze: künftig 1.000 statt 5.000 Euro.
- • Grundfreibetrag und Kindergeld sollen steigen.
- • Gesetz soll Anfang 2027 in Kraft treten.
Entlastung für kleine und mittlere Einkommen
Der erste Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur Steuerreform zielt darauf ab, Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen um insgesamt rund zehn Milliarden Euro zu entlasten. Konkret sollen der Grundfreibetrag und das Kindergeld steigen, zudem sollen Sonn- und Feiertagszuschläge steuerfrei bleiben. Die Entlastung soll in zwei Schritten erfolgen: 2027 um rund drei Milliarden Euro, 2028 um weitere sieben Milliarden Euro. Finanziert werden soll dies unter anderem durch höhere Steuern für Spitzenverdiener: Ab einem Bruttojahreseinkommen von 280.000 Euro sollen künftig 47 Prozent fällig werden, und bestimmte Steuervergünstigungen sollen ab 250.000 Euro schrittweise reduziert werden.
Kritik aus Koalition und Verbänden
Der Entwurf stößt jedoch auf erhebliche Widerstände. Der CDU-Spitzenkandidat Daniel Peters wirft Klingbeil vor, sein Versprechen zu brechen, da die Entlastung 2027 geringer ausfalle als angekündigt. Auch Florian Köbler von der Deutschen Steuergewerkschaft bemängelt, dass es keine Vereinfachung des Steuerrechts gebe und dass im Kampf gegen Steuerbetrug zu wenig unternommen werde. Der Bund der Steuerzahler bezeichnet die Pläne als „Scherz oder Provokation“. Besonders umstritten ist die geplante Änderung bei steuerpflichtigen Vereinen: Der Freibetrag soll von 5.000 auf 1.000 Euro gesenkt werden, was nach Ansicht von Kritikern ehrenamtliche Arbeit stark beeinträchtigen könnte. Zudem vermisst die FDP den Ausgleich der kalten Progression.
Weiteres Vorgehen
Bislang liegt nur ein erster Entwurf vor. Das Finanzministerium will noch andere Ministerien und Verbände einbeziehen. Ein Kabinettsbeschluss ist für den Herbst geplant, danach soll der Bundestag beraten. Die Bundesregierung strebt an, dass das Gesetz Anfang 2027 in Kraft treten kann.
Das könnte Sie auch interessieren
Kein Briefing mehr verpassen
Das Wichtigste des Tages jeden Morgen direkt ins Postfach.