Tschechien darf Rechtsextremistin Liebich an Deutschland ausliefern
Wichtige Fakten
- • Oberlandesgericht Prag weist Beschwerden der Rechtsextremistin ab.
- • Liebich muss eine Haftstrafe von 1,5 Jahren ohne Bewährung antreten.
- • Verurteilung wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung.
- • Auslieferung soll innerhalb von zehn Tagen nach Chemnitz erfolgen.
- • Liebich änderte nach Verurteilung Geschlecht und Namen - Kritik an Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
Das Oberlandesgericht in Prag hat die Beschwerden der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich gegen ihre Auslieferung nach Deutschland abgewiesen. Die 55-Jährige war in Deutschland wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sie wurde nach europaweiter Fahndung am 9. April in Tschechien festgenommen und sitzt derzeit in Auslieferungshaft.
Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Die tschechischen Behörden werden sich innerhalb von zehn Tagen mit dem Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt abstimmen. Voraussichtlich wird Liebich in die Justizvollzugsanstalt in Chemnitz gebracht. Die Entscheidung ist rechtskräftig, ein letzter Gang zum Verfassungsgericht in Brünn gilt als unwahrscheinlich.
Kritik und Debatte: Liebich hatte nach dem Urteil im Juli 2023 ihr Geschlecht von männlich zu weiblich ändern lassen und ihren Vornamen Sven in Marla Svenja geändert. Kritiker sehen darin einen Missbrauch des neuen Selbstbestimmungsgesetzes.
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