Zehn Jahre Haft nach tödlichen Schlägen auf Zugbegleiter: Gericht schließt Mordvorsatz aus
Wichtige Fakten
- • Landgericht Zweibrücken verurteilte 26-Jährigen zu zehn Jahren Haft.
- • Opfer Serkan Çalar erlitt tödliche Hirnblutung nach Faustschlägen.
- • Kampfsport-Argument der Nebenklage konnte Tötungsvorsatz nicht belegen.
- • Hinterbliebene legen Revision beim Bundesgerichtshof ein.
- • Tat löste bundesweite Sicherheitsdebatte bei der Deutschen Bahn aus.
Urteil im Fall Çalar: Zehn Jahre Haft bestätigt
Das Landgericht Zweibrücken hat den 26-jährigen Angeklagten Ioanni V. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Todesfolge stand außer Frage, da der Zugbegleiter Serkan Çalar durch die Schläge eine tödliche Hirnblutung erlitt. Im Streit stand der Tötungsvorsatz: Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre gefordert, eine Mordanklage wurde bereits vor Prozessbeginn abgelehnt. Der Vorsitzende Richter betonte, dass der Angeklagte nach der Tat etwa gesagt habe „He's alive, he's fine“ und daher nicht von einem Tötungsvorsatz auszugehen sei.
Tathergang und Prozessdetails
Der Vorfall ereignete sich am 4. Februar 2026 im Regionalexpress bei Landstuhl während einer Fahrkartenkontrolle. Überwachungsvideos zeigen harte Faustschläge an Kinn, Brust und Kopf des Opfers. Der Angeklagte, der über rudimentäre Boxkenntnisse verfügt, gestand die Tat, bestritt aber einen Tötungsvorsatz. Die Nebenklage, bestehend aus der Familie des Opfers, argumentierte mit kampfsporttypischen Bewegungen und forderte eine Verurteilung wegen Mordes – ohne Erfolg. Die Familie blieb der Urteilsverkündung fern und kündigte Revision an.
Debatte um Sicherheit in Zügen
Der Fall hat bundesweit Debatten über Gewalt gegen Zugbegleiter neu entfacht. Die Deutsche Bahn reagierte unter anderem, indem sie Bodycams für Fernverkehrsmitarbeiter anbietet. Die Sicherheitslage in Zügen bleibt ein ungelöstes Problem; die Diskussionen darüber werden nach diesem Urteil weitergehen. Eine endgültige Klärung des Falles steht noch aus, da die Revision beim Bundesgerichtshof anhängig ist.
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