US-Bezirksrichterin Kate (Katherine) Menendez hat ICE-Bundesbeamten im Großraum Minneapolis untersagt, friedliche und nicht behindernde Demonstrierende festzunehmen oder mit Tränengas/Pfefferspray bzw. ähnlichen nichttödlichen Mitteln gegen sie vorzugehen.
Die Anordnung gilt ausdrücklich auch für Personen, die ICE-Einsätze lediglich beobachten oder dokumentieren.
Das Stoppen oder Festhalten von Autofahrern und Fahrzeuginsassen ist nur zulässig, wenn ein begründeter, konkret artikulierbarer Verdacht besteht, dass sie die Arbeit der Beamten gewaltsam behindern oder stören; das bloße Folgen „aus sicherer Entfernung“ reicht laut Gericht nicht aus.
Das Urteil geht auf eine im Dezember eingereichte Klage von sechs Aktivisten in Minnesota zurück, die von der Bürgerrechtsorganisation ACLU vertreten werden.
Seit Anfang Dezember sind ICE und CBP in den „Twin Cities“ Minneapolis und Saint Paul verstärkt im Einsatz, um mutmaßlich irregulär eingereiste Menschen aufzuspüren und abzuschieben.
Auslöser breiter Proteste war die tödliche Erschießung der 37-jährigen Renee Nicole Good durch einen ICE-Agenten am 7. Januar in Minneapolis; seither kam es teils auch zu Zusammenstößen.
Das US-Heimatschutzministerium (DHS) erklärte, man ergreife „angemessene und verfassungsgemäße Maßnahmen“, um Beamte und Öffentlichkeit vor „gefährlichen Randalierern“ zu schützen.
Das Weiße Haus kritisierte die Entscheidung scharf und bezeichnete sie als „absurd“; die Sprecherin Abigail Jackson sagte, Bundesbeamte hätten rechtmäßig gehandelt, um sich zu schützen und Einsätze abzusichern.
Minnesota-Behörden riefen vor erwarteten Wochenend-Protesten zu Ordnung und Friedlichkeit auf; die Nationalgarde des Bundesstaats wurde in Alarmbereitschaft versetzt, zusätzlich wurden weitere Polizeikräfte mobilisiert.
Das US-Justizministerium kündigte zudem Ermittlungen gegen Minnesotas Gouverneur Tim Walz und Minneapols’ Bürgermeister Jacob Frey (beide Demokraten) wegen mutmaßlicher Behinderung föderaler Einwanderungseinsätze an; Generalstaatsanwältin Pam Bondi erklärte: „Niemand steht über dem Gesetz.“