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Der BGH hat entschieden, dass Parkplatzinhaber das Abschleppen von Fahrzeugen veranlassen dürfen, wenn die Parkhöchstdauer überschritten ist.
Parkplatzinhaber müssen keine besondere Frist abwarten, bevor sie ein Abschleppunternehmen beauftragen.
Autofahrer müssen die Kosten eines Abschleppunternehmens tragen, selbst wenn ein Parkticket gelöst wurde.
Der Grund, warum ein Auto nicht rechtzeitig entfernt wurde, ist für die Zahlungspflicht unerheblich.
"Autofahrer sollten die Parkhöchstgrenzen sorgfältig einhalten, um teure Abschleppkosten zu vermeiden."