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BSW reicht am 18. Februar 2026 beim Bundesverfassungsgericht Antrag auf Neuauszählung aller Stimmen ein.
Die Partei verfehlte die Fünf-Prozent-Hürde mit 4,981% der Zweitstimmen; es fehlten 9.529 Stimmen.
BSW behauptet drei Arten von Zählfehlern mit Potenzial von rund 33.000 falsch gezählten Stimmen.
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags lehnte die Beschwerde ab; nur die AfD stimmte dafür.
Bei Erfolg der Klage könnte die schwarz-rote Koalition ihre Mehrheit verlieren.
"Das Bundesverfassungsgericht könnte innerhalb weniger Monate entscheiden, ob eine Neuauszählung angeordnet wird, was die Regierungsmehrheit gefährden würde."
"In der kommenden Woche starten die Koalitionsverhandlungen in festgelegten Strukturen (Hauptgruppe und Arbeitsgruppen). Entscheidend wird sein, ob SPD und CDU zügig einen schlanken Koalitionsvertrag mit überprüfbaren Maßnahmen vereinbaren können, um eine stabile Mehrheit und handlungsfähige Regierung zu sichern."