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Gesellschaft 29.01.2026, 10:38 Aktualisiert: 29.01.2026, 23:09

Bundesgerichtshof: Immobilienmakler haftbar für Diskriminierung bei Wohnungssuche

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Diskriminierungen bei der Wohnungssuche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen können.

Wichtige Fakten

  • Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Diskriminierungen bei der Wohnungssuche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen können.
  • Der konkrete Fall betraf eine Grundschullehrerin namens Humaira Waseem, die bei der Wohnungssuche benachteiligt wurde.
  • Testanfragen zeigten, dass Anfragen mit ausländischen Namen abgelehnt, mit deutschem Namen jedoch akzeptiert wurden.
  • Das Urteil besagt, dass Makler als 'Nadelöhr' für Besichtigungstermine fungieren und daher das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beachten müssen.
  • Humaira Waseem wurde eine Entschädigung von 3.000 Euro zugesprochen.
  • Testanfragen sind als Nachweis für Diskriminierung zulässig.
Der Bundesgerichtshof hat ein entscheidendes Urteil gefällt, durch das Immobilienmakler haftbar für Diskriminierung gemacht werden können. Der Fall handelt von Humaira Waseem, einer Grundschullehrerin aus Deutschland mit pakistanischem Namen, die systematisch bei der Wohnungssuche benachteiligt wurde. Sie erhielt für Anfragen mit ihrem ausländisch klingenden Namen Absagen und mit deutschem Namen Zusagen. Nachdem sie den Makler wegen Diskriminierung verklagte, stimmte der Bundesgerichtshof zu, dass dies ein klarer Fall von Diskriminierung sei, und sprach ihr 3.000 Euro Entschädigung zu. Das Urteil betont, dass Makler das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beachten müssen, da sie eine zentrale Rolle als 'Nadelöhr' bei der Vergabe von Besichtigungsterminen einnehmen. Die Entscheidung stärkt die Rechte von Diskriminierungsopfern und setzt ein deutliches Zeichen an Makler, diskriminierungsfreie Auswahlprozesse zu etablieren. Ferda Ataman und Christian Osthus sehen in dem Urteil einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Diskriminierung. Es wird auch angeregt, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dahingehend zu erweitern, um diskriminierende Wohnungsanzeigen zu verbieten.

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