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Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Klage des vzbv gegen die Deutsche Post als unbegründet abgewiesen.
Die Klage zielte auf strengere Regelungen für die Paketabgabe bei Nachbarn ab.
Aktuell darf die Zustellung an Nachbarn erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass sie zur Annahme berechtigt sind.
Der vzbv erwägt, Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen.
Laut Gericht ist die Klausel eingeschränkt: Bei Sendungen mit Identitätsprüfung ist die Zustellung an den direkten Empfänger Pflicht.
"Die Debatte um die Ersatzzustellung von Paketen könnte vor dem Bundesgerichtshof weitergehen, da der vzbv eine Revision erwägt. Auch wenn das Gericht der Klausel bereits Einschränkungen zuspricht, fordern Verbraucherschützer mehr Klarheit für Verbraucher."