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Gesellschaft 05.02.2026, 15:57 Aktualisiert: 05.02.2026, 23:05

Gericht weist Klage gegen Deutsche Post DHL ab: Diskussion um Paketabgabe bei Nachbarn geht in die nächste Runde

Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Klage des vzbv gegen die Deutsche Post als unbegründet abgewiesen.

Wichtige Fakten

  • Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Klage des vzbv gegen die Deutsche Post als unbegründet abgewiesen.
  • Die Klage zielte auf strengere Regelungen für die Paketabgabe bei Nachbarn ab.
  • Aktuell darf die Zustellung an Nachbarn erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass sie zur Annahme berechtigt sind.
  • Der vzbv erwägt, Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen.
  • Laut Gericht ist die Klausel eingeschränkt: Bei Sendungen mit Identitätsprüfung ist die Zustellung an den direkten Empfänger Pflicht.
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deutsche Post DHL abgewiesen, die strengere Regeln für die Ersatzzustellung von Paketen bei Nachbarn forderte. Der vzbv kritisiert, dass die bestehende Regelung zu viel Spielraum lässt, wodurch Kunden benachteiligt werden könnten. Der vzbv argumentiert, es müsse klar definiert sein, wer als geeigneter Nachbar gilt. Die Deutsche Post verweist darauf, dass viele Kunden die aktuelle Ersatzzustellung bevorzugen. Das Gericht betonte jedoch, dass Sendungen mit Identitätsprüfung oder speziellen Anweisungen des Absenders stets direkt beim Empfänger zugestellt werden müssen. Eine Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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