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Klage gegen Paketabgabe bei Nachbarn abgewiesen
Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Klage des vzbv gegen die Deutsche Post abgewiesen.
Wichtige Fakten
- • Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Klage des vzbv gegen die Deutsche Post abgewiesen.
- • Die Klage zielte darauf ab, strengere Regeln für die Paketabgabe bei Nachbarn zu erwirken.
- • Die aktuelle Regelung erlaubt die Zustellung an Nachbarn, wenn anzunehmen ist, dass sie zur Annahme berechtigt sind.
- • Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen, und der vzbv erwägt diesen Schritt.
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deutsche Post DHL als unbegründet abgewiesen. Die Verbraucherschützer hatten strengere Regeln für die Paketabgabe bei Nachbarn gefordert, da sie der Meinung sind, dass die bestehende Regelung zu viel Spielraum lässt und Kunden benachteiligt. Gemäß der aktuellen Praxis dürfen Paketzusteller Sendungen an Nachbarn übergeben, wenn anzunehmen ist, dass sie berechtigt sind, die Pakete anzunehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und der vzbv erwägt eine Revision beim Bundesgerichtshof. Die Deutsche Post argumentiert, dass viele Kunden die Ersatzzustellung an Nachbarn zu schätzen wissen.
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