Alle Artikel zu diesem Thema auf einen Blick.
Mieter dürfen ihre Wohnung nicht mit Gewinn untervermieten, wie der BGH entschieden hat.
Ein Berliner Mieter vermietete seine Zwei-Zimmer-Wohnung für 962 Euro, obwohl die Miete 460 Euro betrug.
Der BGH betont, dass die Untervermietung Mietern helfen soll, ihre Wohnung zu halten, nicht um Gewinn zu erzielen.
Das Urteil stärkt die Rechte der Vermieter, die bei Verstößen das Mietverhältnis kündigen können.
Der Fall sorgte für Klarheit, dass bei möblierter Untervermietung neue Regeln geplant sind.
Eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete könnte für voll möblierte Wohnungen eingeführt werden.
"Die bevorstehenden gesetzlichen Änderungen werden die Rahmenbedingungen für die möblierte Untervermietung deutlicher regeln. Dies könnte sowohl Mietern als auch Vermietern mehr Klarheit und Sicherheit bieten."