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BGH-Urteil: Klare Regelungen zur Gewinnuntervermietung
Mieter dürfen ihre Wohnung nicht mit Gewinn untervermieten, wie der BGH entschieden hat.
Wichtige Fakten
- • Mieter dürfen ihre Wohnung nicht mit Gewinn untervermieten, wie der BGH entschieden hat.
- • Ein Berliner Mieter vermietete seine Zwei-Zimmer-Wohnung für 962 Euro, obwohl die Miete 460 Euro betrug.
- • Der BGH betont, dass die Untervermietung Mietern helfen soll, ihre Wohnung zu halten, nicht um Gewinn zu erzielen.
- • Das Urteil stärkt die Rechte der Vermieter, die bei Verstößen das Mietverhältnis kündigen können.
- • Der Fall sorgte für Klarheit, dass bei möblierter Untervermietung neue Regeln geplant sind.
- • Eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete könnte für voll möblierte Wohnungen eingeführt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Mieter ihre Wohnungen nicht mit Gewinn untervermieten dürfen, da dies zur Kündigung führen kann. Im speziellen Fall aus Berlin verlangte ein Mieter über das Doppelte der eigentlichen Miete und hat dadurch nun die Wohnung verloren. Trotz Argumenten des Mieters, dass der höhere Preis aufgrund der möblierten Vermietung gerechtfertigt sei, entschied der BGH im Sinne der Vermieter. Diese Entscheidung stärkt die Rechte der Vermieter und schützt gegen missbräuchliche Untervermietungspraxen. Der Deutsche Mieterbund und Haus & Grund begrüßen das Urteil, da es verhindern soll, dass Mieter in Notlagen ausgenutzt werden. Zudem sind neue gesetzliche Regelungen für möblierte Untervermietungen in Planung, die eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete vorsehen könnten.
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