Alle Artikel zu diesem Thema auf einen Blick.
Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet.
Es enthält Grundrechte und die Organisation des Staates.
Änderungen erfordern Zweidrittelmehrheit, mit Ewigkeitsgarantie.
Mit der Wiedervereinigung 1990 wurde es zur gesamtdeutschen Verfassung.
"Das Grundgesetz bleibt mit seiner Ewigkeitsgarantie und Anpassbarkeit die stabile Grundlage der deutschen Demokratie."